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   RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34   

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https://dejure.org/1934,198
RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34 (https://dejure.org/1934,198)
RG, Entscheidung vom 16.11.1934 - 4 D 1273/34 (https://dejure.org/1934,198)
RG, Entscheidung vom 16. November 1934 - 4 D 1273/34 (https://dejure.org/1934,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) aufgeführten Maßregeln der Sicherung und Besserung anordnet, aufgehoben werden, wenn dem Angeklagten kein Verteidiger bestellt worden war? 2. Wann liegt ein "Mißbrauch" des Berufes oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 397
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398 f.; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68, BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55, MDR 1956, 143 bei Dallinger).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Deshalb darf das Gericht es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398 f.; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68, BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55, MDR 1956, 143 bei Dallinger).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, daß der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten mißbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55 - bei Dallinger MDR 1956, 143; BGHSt 22, 144/146).
  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55

    Rechtsmittel

    Auf keinen Fall hätte das Gericht auf diese Sicherungsmaßregel erkennen dürfen, ohne daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers hatte (RGSt 68, 397 [398]).

    Es muß daher das Urteil in vollem Umfang und nicht nur hinsichtlich der Untersagung der Berufsausübung aufgehoben werden, dehn das Verfahren war ein einheitliches Strafverfahren, das die Verurteilung des Angeklagten zur Schuld und Strafe und zu der bei einer solchen Verurteilung zulässigen Untersagung der Berufsausübung zum unmittelbaren Gegenstand hatte (RGSt 68, 397 [398]; 70, 317 [319]; RG HRR 1934 Nr. 1645; E. Schmidt Lehrkommentar § 140 Erl 2 b; Loewe-Rosenberg § 140 Anm 9).

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 807/51

    Rechtsmittel

    Von dem Zeitpunkt ab, als der Hinweis gemäss § 265 StPO erfolgte, war die Voraussetzung des § 140 Abs. 1 Ziff 3 StPO gegeben, weil von jetzt ab die Untersagung der Berufsausübug zu erwarten war (vgl RGSt 68, 397; 70, 317).

    Denn schon bei der Ermittlung und Würdigung der strafbaren Handlung selbst werden Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein, die an sich für den gesetzlichen Tatbestand ohne wesentliche Bedeutung sind, dagegen ausschlaggebend für die Voraussetzungen des § 42 1 StGB sein können (vgl RGSt 68, 397; 70, 317).

  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Die Anordnung nach § 42 1 StGB setzt vielmehr, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Dezember 1952 (2 StR 544/52) im Anschluß an RGSt 68, 397, 398 ausgeführt hat, voraus, daß der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf oder sein Gewerbe gestellten Aufgaben seine Tätigkeit ausnutzt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen.
  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

    Dazu genügt es nicht, daß der Beruf dem Täter rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (RGSt 68, 397, 398 f; BGH bei Dallinger MDR 1968, 550).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Da diese Folgerung davon abhängig ist, dass der Angeklagte seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu einem seinen Berufsaufgaben zuwiderlaufenden Zweck ausgenützt hat (RGSt 68, 397), umfasst sie neben der abweichenden Würdigung zugleich eine neue Tatsache, bildet somit einen besonders vorgesehenen Umstand im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54

    Rechtsmittel

    Der Verstoss ist ein unbedingter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung im ganzen (RGSt 68, 397).
  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 214/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ein Mißbrauch ist deshalb nur anzunehmen, wenn der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch den Beruf gestellten Aufgaben seine Tätigkeit dazu ausnutzt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen; die Begehung strafbarer Handlungen, die, wie hier, mit der ordnungsmäßigen Ausübung des Berufs keinen inneren Zusammenhang haben, genügt nicht (RGSt 68, 397, 398).
  • BGH, 02.10.1958 - 4 StR 294/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1953 - 2 StR 734/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 92/56

    Verurteilung wegen Betruges im Rückfall und Aberkennung der bürgerlichen

  • BGH, 20.11.1952 - 4 StR 271/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1955 - 1 StR 420/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1955 - 3 StR 46/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1956 - 5 StR 248/56

    Rechtsmittel

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